Beglaubigte Übersetzungen zur z.B. amtlichen Verwendung
In vielen wichtigen Situationen sind Sie auf beglaubigte Übersetzungen angewiesen. Somit können Sie auch im Ausland die erforderlichen Dokumente den Behörden, Gerichten und Hochschulen vorlegen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Viele stellen sich vielleicht die Frage, worin die Unterschiede zwischen herkömmlichen und beglaubigten Übersetzungen liegen. Hierauf möchten wir kurz eingehen.
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich zunächst um eine normale Übersetzung eines offiziellen Dokumentes. Die Übersetzung wird zudem noch mit einem speziellen Beglaubigungsvermerk des Übersetzers versehen. Anzumerken ist, dass eine solch wichtige Übersetzung ausschließlich von einem vor Gericht vereidigten Übersetzer vorgenommen werden kann. Dieser bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Stempel und seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Übersetzung und stellt damit sicher, dass die Übersetzung zu 100 % mit dem Original übereinstimmt.
Vorteilhaft ist, dass mit einer solchen Übersetzung die Echtheit nachgewiesen wird und somit rechtlich und verbindlich zugesichert werden kann. Ein Korrekturlesen entfällt auf diese Weise. Die Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt.
Wozu werden beglaubigte Übersetzungen benötigt?
Wenn Sie im Ausland offizielle Dokumente, Zeugnisse und Urkunden vorlegen müssen, dann sollte dort auch sichergestellt sein, dass diese von Behörden, Gerichten sowie Hochschulen und Universitäten anerkannt werden. Unsere vereidigten Übersetzer stehen Ihnen hierbei hilfreich zur Seite und bürgen für die Echtheit der übersetzten Dokumente. Beachten Sie bitte, dass auch im Ausland die meisten Dokumente nur mit einer Beglaubigung anerkannt werden.
Zu den wichtigsten Übersetzungen gehören zum Beispiel Heiratsurkunden, Arbeitszeugnisse, Schul- und Universitätszeugnisse, Geburtsurkunden sowie Führerscheine. Aber auch Besitzurkunden, Handelsregisterauszüge und Verträge müssen beglaubigt übersetzt werden. Bevor Sie eine solche Übersetzung in Auftrag geben, können Sie sich bei uns gerne unverbindlich beraten lassen. Erkundigen Sie sich ggf. auch im Zielland, ob überhaupt eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist.
In seltenen Fällen muss eine beglaubigte Übersetzung dennoch zusätzlich vor einem Gericht oder einer Behörde beglaubigt werden. In diesem Fall ist von einer sogenannten Überbeglaubigung die Rede. In aller Regel kommt dies aber kaum vor.
Die beglaubigte Übersetzung im Überblick
Ausgezeichnete Qualität
Sie erhalten bei Languagehouse nicht nur eine exzellente Beratung, sondern können auch auf eine erstklassige Qualität vertrauen. Unsere Übersetzer können eine langjährige Erfahrung vorweisen. Bevor eine Übersetzung auf die Reise geschickt wird, erfolgt nochmals über unser Lektorat eine Qualitätskontrolle. Erst dann geben wir die gewünschte Übersetzung an Sie weiter.
Unterschiedliche Sprachen
Unsere Übersetzer können Ihre Dokumente in nahezu allen gängigen Sprachen übersetzen. Neben den Hauptfremdsprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch übersetzen wir Ihre Dokumente auch in vielen anderen Sprachen. Selbst deutschsprachige Texte werden bei uns auf Korrektheit überprüft. So können auch Kunden aus dem Ausland bei uns Übersetzungen in Auftrag geben, die wiederum Sie sofort verstehen können.
Qualifizierte Übersetzer
Speziell für beglaubigte Übersetzungen arbeiten für uns Fachübersetzer, die vor Gericht vereidigt worden sind. Nur somit ist es möglich, dass die von Ihnen gewünschten Übersetzungen auch mit einem Beglaubigungsvermerk gekennzeichnet werden können. Per Unterschrift und Stempel erhalten Sie somit ein unverwechselbares Dokument, welches 1:1 Ihrem Original entspricht.
Einsatz von Muttersprachlern
Wir liefern Ihnen maßgeschneiderte Übersetzungen von Ihren wichtigen Dokumenten. Dank Einsatz von Muttersprachlern können wir Ihnen individuelle Übersetzungen anbieten, die im Zielland vom dortigen Adressanten sofort verstanden werden. Auf diese Weise lassen sich auch am besten alltägliche Redewendungen und Fachausdrücke folgerichtig übersetzen, sodass es zu keinen Missverständnissen kommen kann.
Breite Anwendungsmöglichkeiten
Beglaubigungen werden in vielen Situationen im Ausland benötigt. Wir liefern Ihnen beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen jeglicher Art, Heirats- und Geburtsurkunden, Universitätsabschlüssen, Führerscheinen, aber auch Geschäftsberichten, Registerauszügen und Vertragsunterlagen. Diese können Sie bedenkenlos im Zielland verwenden.
Attraktives Preis-Leistungsverhältnis
Bei Languagehouse erhalten Sie Ihre beglaubigten Übersetzungen zu einem fairen und attraktiven Preis-Leistungsverhältnis. Gerne können Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung setzen. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.
Worauf ist bei beglaubigten Übersetzungen zu achten?
Beglaubigte Übersetzungen werden im Zielland nicht nur von den Behörden und Universitäten bzw. Hochschulen verlangt, sondern häufig auch vom neuen Arbeitgeber. Schließlich möchte der sich vergewissern, ob Sie auch im neuen Heimatland die geforderten Arbeiten sicher und zuverlässig ausführen können. Noch bessere Chancen haben Sie, wenn Sie von Ihrem Fachgebiet beglaubigte Nachweise vorweisen können.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Normalerweise sind unsere beglaubigten Übersetzungen unbegrenzt gültig. Jedoch kann es bestimmte Dokumente und Urkunden geben, die nur für eine bestimmte Zeit gültig sind. Dies ist zum Beispiel bei Ausweispapieren der Fall. Erkundigen Sie sich am besten vor Ort, wie alt eine beglaubigte Übersetzung sein darf.
Vereidigte Übersetzer als Dolmetscher
Unsere vereidigten Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen erstellen arbeiten oft auch als Dolmetscher z.B. bei Gericht.
Dolmetscher bei Verhandlungen
Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Partnern, Kunden oder auch Lieferanten.
Dolmetscher am Telefon/Chat
In einer Konferenzschaltung per Telefon oder Chat können unsere Dolmetscher die Kommunikation unterstützen.
Dolmetscher auf Messen/Events
Unsere Dolmetscher begleiten Sie auf Messen und Events und stehen Ihnen bei Verhandlungen zur Seite.